
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
Für die im Internetauftritt des Unternehmens Michael Dehning Bestattungen begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Michael Dehning Bestattungen und seinen Auftraggebern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden zurückgewiesen.
Im weiteren Verlauf dieser AGB beschreibt der Wortlaut „der*dem Auftraggeber“ oder „des Auftraggebers“ stellvertretend die betreffende Person als Auftraggeberin bzw. als Auftraggeber.
§ 2 Angebot / Preise
Im Kostenvoranschlag aus Gründen der Vollständigkeit ausgewiesene Kosten Dritter, z.B. für einen Grabplatz, oder der Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. sollen der Information des Auftraggebers/in dienen und entsprechen i.d.R. dem aktuellen Kenntnisstand. Michael Dehning Bestattungen bittet daher um Verständnis, dass für diese Angaben keine Gewähr übernommen werden kann.
Der vorliegende Sterbefall wird durch Michael Dehning Bestattungen beim zuständigen Standesamt angezeigt und bei Vollständigkeit der hierfür erforderlichen Original-Dokumente, erhält der Auftraggeber eine Sterbeurkunde für soziale Zwecke gratis. Manche Standesämter stellen auch zwei Sterbeurkunden gratis aus.
Bei Unvollständigkeit der Dokumente beantragt Michael Dehning Bestattungen eine behördliche Zurückstellung der Beurkundung, damit die Bestattung gesetzeskonform fortgesetzt werden kann.
Zusätzliche Sterbeurkunden für private Zwecke berechnet Michael Dehning Bestattungen mit den jeweiligen Gebühren der ausstellenden Standesämter. In Niedersachsen sind für die erste Urkunde 15,00 € zu entrichten und für jede weitere Urkunde 7,50 €. Das Beschaffen von fehlenden Dokumenten wird als Aufwand von Michael Dehning Bestattungen berechnet.
Anfallende Auslagen wie Krankenhaus- oder Arztkosten, Blumenkosten und Musikerhonorare, werden verauslagt, wenn die im Gespräch vereinbarte Vorauszahlung bei Michael Dehning Bestattungen eingegangen ist. Bei vorliegenden Sicherheiten (z.B. Sterbegeldversicherung, Treuhandvertrag, o.ä.) werden diese Kosten von Michael Dehning Bestattungen ohne Vorauszahlung ausgelegt.
Über unsere Telefonnummer sind wir 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar für Notfälle (aktuelle Sterbefälle). Unsere übliche Bürozeit ist Mo.-Fr. 09:00-16.00 Uhr; Trauer- oder Vorsorgegespräche finden nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten statt. Die übliche Geschäftszeit ist Mo.-Fr. 08:00-17.00 Uhr. Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit werden mit Aufschlägen berechnet. Gewünschte Trauerfeierdienste, erschwerte Heim- bzw. Hausabholungen mit erhöhtem Personalaufwand (mehr als zwei Personen) oder Abholungen an Feiertagen, Wochenenden oder nachts, werden zusätzlich berechnet.
Der Gesetzgeber erlaubt eine Zeitspanne bis zu 36 Stunden, bevor eine verstorbene Person überführt werden muss. Dem Ermessen des Auftraggebers nach kann dieser Zeitraum genutzt werden, um diesbezügliche Mehrkosten zu vermeiden.
Bei einem Polizeieinsatz am Sterbeort entstehen zusätzliche Kosten für die behördlich angeordnete Inobhutnahme bzw. Verwahrung der verstorbenen Person bis die Bestattungsfreigabe vorliegt.
Verstorbene Personen mit einem Körpergewicht >100 kg oder einer Körpergröße >1,90m benötigen einen Sarg in Übergröße. Diesbezügliche Mehrkosten müssen im Voraus abgestimmt sein – der Auftraggeber ist aufgefordert Michael Dehning Bestattungen im Voraus zu informieren.
Sollte die Beisetzung, aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat, sich verzögern, behält sich Michael Dehning Bestattungen vor, zusätzlich anfallende Kosten zu berechnen.
Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von vier Wochen und beinhalten die derzeitige, gesetzliche Mehrwertsteuer.
Verbindlich werden Kostenvoranschläge und Preise erst bei Vertragsabschluss.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen in Prospekten, Werbematerial und Internetdarstellungen sind zulässig – hieraus können keine Rechte gegenüber dem Unternehmen Michael Dehning Bestattungen hergeleitet werden.
Bei Beauftragungen im Sinne der Vorsorge ist ein unterbreiteter Kostenvoranschlag für den Zeitraum von 180 Tagen weiterhin gültig, wenn hierzu die Auftragserteilung unterschrieben bei Michael Dehning Bestattungen vorliegt. Kosten entstehen erst bei Eintritt des Todes.
Es obliegt dem Auftraggeber den gewünschten Friedhof zu benennen. Hierbei übernimmt Michael Dehning Bestattungen die Terminierung zur Beisetzung.
Die Durchführung von Überführungen verstorbener Personen oder von Aschen (Urnen) zum Bestimmungsort (z.B. zur Aufbewahrung/Kühlräume, zum Krematorium oder zum Friedhof/zur Trauerfeier bzw. Beisetzung) obliegt der Entscheidungsbefugnis von Michael Dehning Bestattungen.
Die Überführung kann durch eigenes Personal von Michael Dehning Bestattungen, Beauftragung von Kooperationspartnern, oder Erfüllungsgehilfen erfolgen. Die Überführung von Aschen (Urnen) kann auch durch Beauftragung von zugelassenen Urnen-Kurierdiensten erfolgen. Für die Überführung, die verspätete Zustellung oder ggf. Nichtzustellung einer Urne durch beauftragte Urnen-Kurierdienste, kann Michael Dehning Bestattungen nicht haftbar gemacht werden. Ebenfalls kann Michael Dehning Bestattungen keine Garantie über die Zeitdauer einer Zustellung durch Urnen-Kurierdienste oder bei Totalverlust der Urne übernehmen.
Überführungen verstorbener Personen werden generell mit einem Überführungsfahrzeug und bei längeren Distanzen auch mittels Lufttransport (Air-Cargo) durchgeführt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit Michael Dehning Bestattungen kommt zustande durch fernmündliche bzw. mündliche Beauftragung zur Überführung des Verstorbenen. Ein schriftlicher und unterschriebener Auftrag einschließlich Vollmachten und sonstiger erforderlicher Formulare folgt in einem vereinbarten Trauergespräch.
Des Weiteren sind eine schnelle, möglichst sofortige Verfügbarkeit von Dokumenten (abhängig vom Personenstand der/des Verstorbenen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehepartner, Scheidungsurteil usw.) sowie ggf. weitergehende Informationen durch den Auftraggeber notwendig – die Dokumente / Informationen werden zwingend zur Erfüllung des entstandenen Auftrages/Vertrages benötigt.
Entstehen bei der Durchführung des Auftrages unvorhersehbare und aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten (z.B. für die Beschaffung fehlender Urkunden, Übersetzungen ins Deutsche, etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Michael Dehning Bestattungen ist befugt, vor der Annahme und Durchführung des Bestattungsauftrages eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber einzuholen. Bei negativer Bonitätsauskunft ist Michael Dehning Bestattungen berechtigt, unverzüglich vom Bestattungsauftrag zurückzutreten oder diesen nicht anzunehmen. Michael Dehning Bestattungen verpflichtet sich, alle gültigen europäischen und deutschen Gesetze und Richtlinien zur Verwendung und Aufbewahrung solcher Informationen strikt einzuhalten.
Verbindlich wird der Bestattungsauftrag mit den im Kostenvoranschlag aufgeführten Preisen erst bei Vertragsabschluss und durch Unterschrift des Auftraggebers. Mit durch Unterschrift erfolgter Auftragserteilung wird eine im Trauergespräch festgelegte Vorauszahlung fällig, die innerhalb 5 Arbeitstagen zu erfolgen hat.
Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung (nachlesbar unter dehning-bestattungen.de) zu akzeptieren und zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gesamte Dienstleistung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Michael Dehning Bestattungen.
§ 5 Fälligkeit / Bezahlung
Der Auftraggeber erhält noch erbrachter Leistung eine Rechnung und eine separate Abrechnung. In der Abrechnung wird die Vorauszahlung in Anrechnung gebracht und der noch zu zahlende Restbetrag ausgewiesen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum.
Die Rechnung erhält der Auftraggeber von Michael Dehning Bestattungen als Vertragspartner postalisch oder auf Wunsch per Email wenige Tage nach erbrachter Leistung.
Kosten für Grabstellen, Grabaushub, etc. oder die Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. werden von Michael Dehning Bestattungen nicht ausgelegt und müssen vom dem Auftraggeber an die jeweilige Einrichtung selbst bezahlt werden.
Bei vorliegenden Sicherheiten, z.B. Abtretung gültiger und kostendeckender Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen oder Treuhandverträgen, beträgt das Zahlungsziel ebenfalls 7 Tage ab Rechnungsdatum. Hierbei können Kosten für Grabstellen, die Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. übernommen werden.
Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber kann Michael Dehning Bestattungen Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes geltend machen.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig und das Unternehmen Michael Dehning Bestattungen berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Michael Dehning Bestattungen ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die vereinbarten Vergütungen der Dienstleistungen und der Waren, mindestens jedoch 20 % des Gesamtauftrages, an Michael Dehning Bestattungen fällig, wenn die Nichtausführung oder Nichtlieferung durch das Unternehmen Michael Dehning Bestattungen nicht zu vertreten ist.
§ 6 Liefer-/Leistungszeit
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und oder auf Grund von Ereignissen, die die Durchführung der Dienstleistung verzögern, erschweren oder ggf. unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen) ist Michael Dehning Bestattungen berechtigt, die Dienstleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Auftraggeber hat dem Unternehmen Michael Dehning Bestattungen Mängel bzw. mangelhafte Leistungen unverzüglich oder unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, in schriftlicher Form anzuzeigen.
Der Auftraggeber kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
Erst wenn zweimalige Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsansprüche durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.
Eine Garantie wird von Michael Dehning Bestattungen nicht erklärt.
§ 8 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Michael Dehning Bestattungen, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages dienen.
Ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben die Überführungen, ggf. Nichtzustellungen oder ggf. Totalverluste von Urnen durch beauftragte Urnen-Kurierdienste.
Ebenfalls ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben Verluste oder das Nichtwiederauffinden von jeglichen Gegenständen und Schmuckstücken, sowie ideelle oder materielle Dinge des persönlichen Nachlasses, die die verstorbene Person bei bzw. an sich trug, als sie durch Michael Dehning Bestattungen zum Zwecke der Bestattung übernommen, abgeholt und überführt wurde.
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Michael Dehning Bestattungen und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Von vorstehender Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Michael Dehning Bestattungen ist Winsen (Luhe).