Vorausverfügungen

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen? Nehmen Sie in diesem Fall mit uns Kontakt auf. Wir werden Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch werden wir Ihnen mitteilen, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungsvorsorge Treuhand AG zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament

Wurde ein Testament hinterlegt? Das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts regelt den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Der Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen). Wir empfehlen, sich von einem Notar Ihres Vertrauens beraten zu lassen.

Rentenansprüche

Hinterlässt der Verstorbene einen Ehepartner? Dann sollte ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit.

Lebens- und Sterbegeldversicherung

Wir reichen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern ein.

Krankenkasse

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.