Bestattungsarten

Eine Bestattung ist mehr als das Verschwindenlassen eines Verstorbenen. Neben bewusster Abschiednahme geht es auch um die Frage, welchem der vier Elemente man sich besonders zugehörig fühlt, ob Erde, Feuer, Wasser oder Luft. Auch die Bestattungsrituale haben sich verändert. Weiße Luftballons steigen bei Kinderbestattungen in die Luft. Kinder malen den Sarg oder die Urne der Großeltern bunt an. Eine Urne wird nicht nur auf Friedhöfen, sondern auch an den Wurzeln eines Baumes in entsprechend ausgewiesenen Wäldern bestattet.

Im Wesentlichen unterscheiden wir zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und Feuerbestattung. Welche die für den Verstorbenen in Frage kommende ist, hängt von der Persönlichkeit, Religion und allgemeinen Lebenseinstellung ab. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung über die Bestattungsart getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Art der Bestattung.

Eine Urne kann erdbestattet werden, aber zusätzlich gibt es noch die Seebestattung und die Naturbestattung in einem Bestattungswald.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde, wobei in der christlich geprägten Welt die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben ist. Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Für die Beisetzung eines Sarges besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Die Art der Grabstätte können die Hinterbliebenen selbst wählen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung prinzipiell ähnlich. Auch hier wird ein Sarg benötigt, der in der Regel nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt wird. Der menschliche Leichnam wird an das Feuer übergeben. Im Anschluss wird die Asche in einer Urne beigesetzt.

Einstellige Gräber oder Reihengräber

Einstellige Gräber oder Reihengräber sind Gräber, die in der Regel nur einmal genutzt werden können. Es besteht eine festgelegte Ruhefrist zwischen 20 und 30 Jahren, eine Verlängerung ist nach Ablauf dieser Zeit nicht möglich.

Mehrstellige Gräber oder Wahlgräber

Mehrstellige Gräber oder Wahlgräber werden häufig als Familien- oder Doppelgrabstätten genutzt. Sie werden von der Familie ausgesucht. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzungszeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann.

Bei Reihen- oder Wahlgräber wird in der Regel auch ein Grabstein mit Namenszug aufgestellt. Ebenso sind die Gestaltungsmöglichkeiten dieser Grabstellen vielfältig und kann von den Angehörigen individuell selbst oder von einer Friedhofgärtnerei übernommen werden. Dabei sind die Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Friedhöfe zu beachten.

Anonyme Beisetzung

Es besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung. Diese erfolgt auf einem gekennzeichneten Grabfeld auf dem jeweiligen Friedhof. Dabei wird das einzelne Grab nicht extra ausgewiesen. Die Pflege des Grabfeldes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine Umbettung aus einem anonymen Grab ist in der Regel nicht möglich.

Halb-anonyme Beisetzung

Umgangssprachlich gibt es auf vielen Friedhöfen sogenannte halb-anonyme Bestattungen. Dabei handelt es sich um Grabfelder, die nicht von den Angehörigen, sondern vom Friedhof gestaltet und gepflegt werden. Oft kann die Grablage mit einem kleinen Grabstein gekennzeichnet werden. Das Anbringen einer Namenstafel auf einer bereits aufgestellten Stele wird ebenfalls oft angeboten.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus und der Verstorbene sollte zu Lebzeiten eine Verbundenheit mit der See gehabt haben. Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus.

Es besteht die Möglichkeit, die Urne auf der Beisetzungsfahrt zu begleiten. Die Urne muss in Deutschland den Anforderungen des BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) entsprechen. Sie wird der See übergeben, sinkt auf den Meeresgrund und löst sich innerhalb weniger Stunden im Meer auf. Die Hinterbliebenen erhalten eine Karte mit dem Eintrag aus dem Logbuch, der Ort und Zeit der Urnenbeisetzung benennt.

Naturbestattung

Die Naturbestattung setzt ebenfalls eine Einäscherung voraus. In einem besonders ausgewiesenen Waldstück wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Eine Trauerfeier kann vorher stattfinden. Der Wohnort ist für die Bestattung unabhängig vom Beisetzungsort. Die Grabpflege übernimmt die Natur.

Diamantbestattung

Eine Diamantbestattung ist keine eigene Bestattungsart, sondern eine Möglichkeit, die gesamte Asche oder einen Teil der Asche oder des Haares eines Verstorbenen zu einem einzigartigen Erinnerungsdiamanten (synthetischen Diamanten) verarbeiten zu lassen. Dieser wird unter hohem Druck und hoher Temperatur aus dem enthaltenen Kohlenstoff hergestellt und kann als Schmuckstück getragen oder aufbewahrt werden. Verbleibende Aschen wird weiterhin wie gewohnt bestattet.

Reerdigung

Bei der Reerdigung wird der Leichnam zunächst in einem sargähnlichen Kokon auf Stroh und Humus gebettet. Innerhalb von etwa 40 Tagen zersetzt ein mikrobieller Prozess den Körper zu Erde. Die Knochen werden dann zermahlen und zur „neuen Erde“ hinzugefügt, die schließlich in einem Naturfasertuch gewickelt und auf dem Friedhof beigesetzt wird. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das die Reerdigung erlaubt hat, um diese neue Bestattungsart zu erproben. Die Reerdigung findet in speziellen Einrichtungen statt, die als Alvarien bezeichnet werden. 

Kosten und Gebühren

Auch spielen die Kosten eine nicht unerhebliche Rolle. In der Regel ist heute in Summe die Feuerbestattung günstiger als die Erdbestattung, wenn man alle Bereiche der Bestattung einbezieht. Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in drei Bereiche: die Leistungen des Bestatters, die Gebühren der Friedhöfe (alternativ Reederei bei Seebestattung) und Auslagen (z.B. Gebühren Urkunden, Gebühren Todesbescheinigung). Die Gebühren der einzelnen Friedhofsträger sind ebenso unterschiedlich wie die Auslagen.

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