Der Trauerfall tritt ein

TrauerfallWenn ein Mensch verstirbt, muss zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden.

Tritt der Tod im häuslichen Bereich ein, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Dieser wird nach eingehender Untersuchung die entsprechende Todesbescheinigung ausstellen. Ohne diese Bescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht überführen.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim kümmert sich das Personal dort um alle erforderlichen Maßnahmen.

Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um die Abholung oder Bergung eines Verstorbenen.

Telefon Tag und Nacht Bitte nehmen Sie im Trauerfall sobald es Ihnen möglich ist mit uns Kontakt auf. Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie telefonisch unter 0 41 74 / 66 98 58 zu erreichen.


Weiter zu ⇒ Notwendige Dokumente