Bestattungsarten
Im Wesentlichen unterscheiden wir zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und Feuerbestattung. Welche die für den Verstorbenen in Frage kommende ist, hängt von der Persönlichkeit, Religion und allgemeinen Lebenseinstellung ab. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung über die Bestattungsart getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Art der Bestattung.
Zusätzlich gibt es noch die Seebestattung und die Naturbestattung in einem Friedwald.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde, wobei in der christlich geprägten Welt die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben ist. Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Für die Beisetzung eines Sarges besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Die Art der Grabstätte können die Hinterbliebenen selbst wählen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat.
Einstellige Gräber oder Reihengräber
Einstellige Gräber oder Reihengräber sind Gräber, die in der Regel nur einmal genutzt werden können. Es besteht eine festgelegte Ruhefrist zwischen 20 und 30 Jahren, eine Verlängerung ist nach Ablauf dieser Zeit nicht möglich. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, so dass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.
Mehrstellige Gräber oder Wahlgräber
Mehrstellige Gräber oder Wahlgräber werden häufig als Familiengrabstätten genutzt. Sie werden von der Familie ausgesucht. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzungszeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann.
Bei Reihen- oder Wahlgräber wird in der Regel auch ein Grabstein mit Namenszug aufgestellt. Ebenso sind die Gestaltungsmöglichkeiten dieser Grabstellen vielfältig und kann von den Angehörigen individuell selbst oder von einer Friedhofgärtnerei übernommen werden.
Anonyme Beisetzung
Es besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Beisetzung. Diese erfolgt auf einem gekennzeichneten Grabfeld auf dem jeweiligen Friedhof. Dabei wird das einzelne Grab nicht extra ausgewiesen. Die Pflege des Grabfeldes übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Halb-anonyme Beisetzung
Neben diesen Formen gibt es auf vielen Friedhöfen sogenannte halb-anonyme Bestattungen. Auf einem dafür angelegten Rasenfeld wird die Urne beigesetzt. Die Grablage kann mit einem kleinen Grabstein gekennzeichnet werden. Die Pflege des Rasenfeldes obliegt auch hier der Friedhofsverwaltung.
Weiter zu ⇒ Formalitäten und Termine